Warum gerade jetzt Grundstücksgeschäfte für langfristigen Quarzsandabbau?
Wie den Einladungen zu entnehmen ist, stehen das Bürgerbegehren und die Grundstücksgeschäfte für einen langfristigen Quarzsandtagbau in Schaafheim auf der Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung. Wie soll dies möglich sein, ohne die Rechte der Unterzeichner des Bürgerbegehrens, über 900 Bürgerinnen und Bürger, zu verletzen? Schon im Sommer 2024 wurde gespendet, um gegen einen Bescheid der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu klagen. Gerade die Erfahrungen von einem Mitarbeiter des hessischen Innenministeriums sowie vom Verein „Mehr Demokratie“ deckten sich mit ihren Aussagen, dass der Hessische Städte und Gemeindebund (HSGB) sehr viele Bürgerbegehren ablehnt, die Begründung aber einer rechtlichen Überprüfung durch eine Klage nicht standhält. Die Vertrauenspersonen werden auf die Zulassung des Bürgerbegehrens klagen, denn wir und eine Anwältin sehen, angesichts einer schwachen Begründung im Gutachten des HSGB, gute Chancen vor dem Verwaltungsgericht. Wir wollen unsere Rechte einklagen und haben dies in den Schreiben an den Gemeindevorstand auch schon mehrmals geäußert. Es freut uns auch sehr, dass der Kostendeckungsvorschlag vom HSGB angenommen wurde. Die weiteren Kritikpunkte sind für unserer Anwältin und mich nicht nachvollziehbar. Leider dürfen wir das Gutachten erst öffentlich bekommen, wenn in den nächsten Wochen ein rechtlicher Bescheid erfolgt, den wir dann beklagen können.
Umso erstaunlicher, dass am 26.02.2025 nun Fakten bezüglich der Grundstücksgeschäfte in der Gemeindevertretersitzung geschaffen werden sollen, die den Zielen des Bürgerbegehrens entgegenstehen. Dies verletzt die Rechte aller 920 Unterzeichner und ist nur zum Vorteil der Foca GmbH. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter ignorieren damit unsere Bürgerrechte nach der Hessischen Gemeindeordnung und machen sich zum Handlanger der Firma, obwohl von einem Richter noch nicht entschieden wurde, ob es einen Bürgerentscheid dazu geben wird und das Bürgerbegehren rechtmäßig ist. Wir leben in einem Rechtstaat und dies sind unsere Bürgerrechte!
Ein Beschluss zu Grundstücksverkäufen, bevor der Bescheid zum Bürgerbegehren erfolgt und die Klagefrist abgelaufen ist, verletzt die Rechte aller 920 Unterzeichner und ist zum jetzigen Zeitpunkt ein Zeichen dafür, dass den abstimmenden Fraktionen die Bürgerrechte nichts wert sind. Deshalb sollte die Abstimmung zu den Grundstücken verschoben werden, bis klar ist, wie es mit dem Bürgerbegehren weiter geht. Diese Eile zerstört Vertrauen in die Kommunalpolitik und hilft nur den Interessen der bayrischen Firma.
Oder ist es die Hoffnung, dass die Bürgerinnen und Bürger bis zur Kommunalwahl 2026 und der nächsten Bürgermeisterwahl vergessen, dass alle Menschen, insbesondere Kinder und Senioren, bis 2044 den krebserregenden Quarzsandabbau ausgeliefert sind?
Welche Parteien und welche Gemeindevertreter wollen jetzt die Verantwortung für den jahrzehntelangen Rohstoffabbau übernehmen statt den krebserregenden Abbau in direkter Nähe zum Rittersloch verhindert zu haben?
- Kein Wall schützt vor dem krebserregenden Staub, der sich kilometerweit in der Luft verteilt.
- Keine ökologische Aufwertung von Gemeindegrundstücken hilft den Sandabbau zu verhindern, wenn in Hessen sogar
die am höchsten geschützten Vogelschutzgebiete (Natura 2000) dem Quarzsandabbau zum Opfer fallen
(siehe Dyckerhoff Trebur).
- kein Vertrag mit der Firma Foca GmbH verhindert einen möglichen Quarzsandabbau durch andere Firmen
(siehe Babenhausen mit unterschiedlichen Abbaufirmen). Gerade zusammenhängende Flächen im Gemeindebesitz sind
besonders einfach zu beantragen - privater Streubesitz schützt.
- Was passiert, wenn der Eichenweg für die Zufahrt zum Industriegebiet wegfällt?
- Stimmt die Gemeindevertretung selbst gegen ihren eigenen Bebauungsplan, da dort die Zuwegung über den Eichenweg
seit 2014 festgeschrieben ist?
- Wie werden landwirtschaftliche Flächen mit großen Maschinen in diesem Gebiet ohne den Eichenweg erreicht?
Was bedeutet der Wegfall von landwirtschaftlichen Flächen in den nächsten Jahrzehnten?
- Gibt es immer mehr Lärm fürs Rittersloch, wenn die Einfahrt und Sandsiebmaschine näher heranrücken?
Sinken die Immobilienpreise im Rittersloch? Für den Lärmschutz nach Ringheim ist ein riesiger Erdwall nötig.
Laut Planung ist solch ein großer Erdwall in Richtung Schaafheim gar nicht vorgesehen.
Sind wir weniger wert und wer schützt uns?
Keine zukünftige Generation kann den gesundheitsgefährdeten Quarzsandtageabbau bis 2044 stoppen. Die Gemeinde und die Bevölkerung sind dem ausgeliefert und haben keine Entscheidungsmöglichkeit mehr.
Zur Info und kommen Sie zahlreich zu den Sitzungen!
Auszug aus den amtlichen Bekanntmachungen vom 13.02.2025:
Am Mittwoch, 19. Februar 2025 um 20:30 Uhr, findet im Sitzungssaal in der Kulturhalle Schaafheim, die 21. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der laufenden Wahlperiode statt.
Tagesordnungspunkte:
02 Grundstücksangelegenheiten "Quarzsandtagebau"; hier: Anfrage über Ankauf bzw. Tausch gemeindlicher Grundstücke mit Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Am Mittwoch, 26. Februar 2025 um 20:00 Uhr, findet im Sitzungssaal in der Kulturhalle Schaafheim, die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Wahlperiode statt.
Tagesordnungspunkte:
03 Bürgerbegehren "Nein zu Verkauf, Tausch oder Verpachtung von Gemeindegrundstücken für den Sandabbau“; hier: Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
05 Grundstücksangelegenheiten "Quarzsandtagebau"; hier: Anfrage über Ankauf bzw. Tausch gemeindlicher Grundstücke mit Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Sehr erfolgreiches Jahr 2024 der BI-Schaafheim e.V.
Neben der Wahl des Vorstands wurden die nachfolgenden Themen in der Mitgliederversammlung besprochen. Sie zeigen auf, mit welchen Aufgaben und Tätigkeiten sich der gemeinnützigen Verein 2023 und 2024 beschäftigt hat. Die Genehmigung des Rahmenbetriebsplans im Januar 2024 sowie die geplanten Grundstücksgeschäfte der Gemeinde Schaafheim führten zu vielen Tätigkeiten des Vereins. Die Klagevorbereitung 2023/2024, das Bürgerbegehren im Sommer 2024 und die Konflikte rund um die neuen Erweiterungsflächen standen an diesem Abend im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung.
Damit war das verflixte 7. Jahr des gemeinnützigen Vereins besonders arbeitsintensiv, aber unser persönlicher Einsatz hat sich sehr gelohnt. Der Vorstand ist sehr stolz auf die vielen Unterzeichner des Bürgerbegehrens aus Schlierbach, Radheim, Mosbach und Schaafheim:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Schaafheim in ihrem Eigentum stehende Grundstücke einschließlich der Wege und Straßen im Bereich zwischen dem bebauten Gemeindegebiet der Gemeinde Schaafheim (Heerweg, Müllerweg, Eichenweg) und dem Ortsteil Ringheim der Marktgemeinde Großostheim für den Quarzsandtagebau verkauft, tauscht oder verpachtet?“
NEIN zum Sandabbau vom Heerweg bis nach Ringheim ist der Wunsch!
Die Geschäftsführung der Firma Höfling/Foca GmbH plant zurzeit große Erweiterungsflächen für den krebserregenden Quarzsandabbau. Wurde doch im Dezember 2017 in der Europäischen Karzinogen-Richtlinie der Feinstaub von trockenem Quarzsand als krebserregend eingestuft worden (EU-Richtlinie 2017/2398 vom 12.12.2017). Dies ist ein Grund, warum die Mitglieder der Bürgerinitiative erwarten, dass ein NEIN zum Sandabbau bedeutet, alle rechtlichen Mittel zum Schutz der Bürger und der Natur zum Wohle Schaafheims konsequent auszuschöpfen.
Nicht nur die Mitglieder der Bürgerinitiative Schaafheim e.V., sondern 954 Unterzeichner aus der Gemeinde Schaafheim wenden sich an ihre gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, damit diese auch NEIN zu mehr Quarzsandabbau sagen.
Wenn diese Einsicht keine Mehrheit hat, wollen die Wähler bei einem Bürgerentscheid selbst entscheiden und damit unsere Zukunft selbst in die Hand nehmen.
Auf den roten Flächen, im Regionalplan (Vorbehaltsflächen Rohstoffgewinnung), können neben der Firma Höfling/Foca GmbH, auch andere Rohstofffirmen jederzeit Anträge stellen. Beispiele aus der Region Südhessen zeigen diese Gefahr, die durch Verträge mit der Firma Foca, auch für die Flächen hinter dem Rittersloch, nicht dauerhaft abgewendet werden können. Die große Rohstofffirma Sehring, aus Langen ist jetzt auch in Zellhausen tätig. Der globale italienische Konzern; Buzzi Unicem S.p.A., ist ein italienischer Zement- und Baustoffhersteller mit Sitz in Casale Monferrato und in 14 Ländern tätig. Dieser Weltkonzern plant einen neuen Abbaustandort in Trebur. Dies, obwohl ein am höchsten geschütztes EU-Vogelschutzgebiet mit mehreren Hektar in einer riesigen beantragten Fläche liegt. Eine ökologisch größere Aufwertung gibt es nach dem Bundesnaturschutzgesetz und Europarecht gar nicht und die Mitglieder fragen sich, warum geht der Abbau in diesen Schutzgebieten.
In Schaafheim hat die Firma Foca GmbH nur ca. 6,5 ha in der Erweiterungsfläche und über weitere Flächen muss das Oberverwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden. Es gibt zur Zeit 2 Klagen (Gemeindeklage und gemeinsame Klage BI, BUND und Eigentümer) gegen die Genehmigung des Rahmenbetriebsplans, die verhindern können, dass die weiteren ca. 180 Hektar der roten Vorbehaltsflächen in der Zukunft abgebaut werden.
Gerade zusammenhängende Gemeindeflächen machen einen Quarzsandabbau hinterm Rittersloch noch viel einfacher, weil sowohl die Foca GmbH oder andere Rohstoffunternehmen für so eine Fläche eine Enteignung/Zulegung bewirken können.
Umso zerstreuter der Besitz zwischen der Foca GmbH, Privateigentümer und der Gemeinde aufgeteilt ist, umso mehr Enteignungen/Zulegungen müssen Firmen beim RP Darmstadt (Bergamt) beantragen.
Die gründliche Recherche und Arbeit des Vorstandes der BI-Schaafheim e.V. haben diese gemeinsame Klage erst ermöglicht, die dann erfolgreich 4 Wochen nach der Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses im März 2024 eingereicht wurde. Die 59 Seiten Klagebegründung wurde von einer renommierten Umweltanwältin, die sich besonders gut mit Bergrecht auskennt, ausgearbeitet.Diese Klagebegründung der Klage von BUND Hessen, BI-Schaafheim e.V. und einem privaten Grundstücksbesitzer zeigt auf, dass eine Enteignung einer Privatperson gegen den Paragraphen 14 des Grundgesetzes verstößt (GG § 14). Weiterhin werden große formale Mängel im Erörterungsverfahren angeführt, denn die privaten Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen in den Flächen des Rahmenbetriebsplans wurden nicht in das Planfeststellungsverfahren einbezogen. Das Bergamt ging davon aus, dass alle Flächen, die nicht der Firma Höfling/Foca GmbH gehören, im Besitz der Gemeinde sind.
Dieser Mangel steht schriftlich im Planfeststellungsbeschluss gegen den die BI-Schaafheim gemeinsam mit dem BUND Hessen und einem betroffenem Eigentümer klagt.
Deshalb macht es Sinn, das Ergebnis der Klage abzuwarten und die Erfolgsaussichten der gemeinsamen Klage gegen den Rahmenbetriebsplan, der immerhin bis 2049 gelten würde, da diese gut sind. Zumal im Gutachten von 1996 und dem Genehmigungsbescheid des Bergamtes von 2005 der Standort für eine Erweiterung wegen der nahen Wohnbebauung und der fehlenden Infrastruktur abgelehnt wird. Auch alle Parteien in der Regionalversammlung haben im Dezember 2020 gemeinsam mit dem Bürgermeister eine größere Erweiterung abgelehnt.
Gemeinsam möchten wir weiter für unsere Schaafheimer Interessen kämpfen und freuen uns sehr, dass unsere erfolgreiche Arbeit auch im achten Jahr weiter geht. Im November 2024 wurde der Vorstand einstimmig gewählt.
Die 1. Vorsitzende, Sabine Schwöbel-Lehman:
„Besonders freut mich, dass unsere vertrauensvolle und harmonische Zusammenarbeit in dieser kämpferischen Zeit weiter geht. Ich bedanke mich bei dem ausgeschiedenen Beisitzer, Christoph Strickler, für seine Mitarbeit und begrüße als neue Beisitzerin, Iris Palutzki-Seifer. Wir sind ein starkes Team.“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Industriegebiet wurde im Jahr 2013 erstellt, damit die Firma Höfling nach dem absehbaren Ende des Quarzsandtagebaus ein neues Geschäftsfeld hat. Erdbau Höfling ist nicht nur ein Quarzsandtagebau, sondern seit der Übernahme durch die bayrische Foca GmbH zertifizierter Entsorgungsbetrieb in der Abfallwirtschaft. Das Interesse der Gemeinde ist unserer Meinung damit erfüllt und Steuereinnahmen bleiben in Schaafheim. Die Gewinnmaximierung durch den Abbau von krebserregendem Quarzsand kann nicht im Interesse der Gemeindevertretung sein, die über Grundstücksgeschäfte letztendlich entscheidet und damit die Verantwortung trägt.
Die Mitglieder fragen, sind die Gewinnabsichten der bayrischen Firma oder der Schutz der Bevölkerung wichtiger? Was interessiert die Gemeindevertreterinnen u. Gemeindevertreter mehr?
Unsere Antwort im Jahr 2024 war die Klage und der Bürgerentscheid!
Die gemeinsame Klage mit dem Grundstückseigentümer und dem BUND Hessen gegen die Enteignung sowie die juristische Beratung für den Bürgerentscheid kosten viel Geld. Alleine die Klagebegründung hat fast 20.000 Euro gekostet.
Umweltschutz und damit auch der Schutz der wählenden Bürger- und Bürgerinnen - unserer Kinder- sollte ein besonders wertvolles Ziel der Landespolitik sein.
Werden die Politiker nicht von uns gewählt?
Durch Parteiprogramme werden Themen vorgegeben, die uns interessieren sollen.
Warum werden kritische Themen nicht aufgenommen.
Sondern Personen, die ernsthaft zu:
Flächenverbrauch,
Vervielfachung des Kiesabbaus in Südhessen,
Genehmigungen von Waldrodungen in Hessen,
Verlust von Klimaschutzzonen,
Reycling von gering radioaktiven Müll zu Pfannen und Baumaterialien
recherchieren, von einem politischen Vertreter in einem Leserbrief als Populisten bezeichnet?
Zwei Fernsehberichte, zwei Radiosendungen, unzählige Presseartikel und fast zwanzigtausend Zugriffe auf die Homepage der Bürgerinitiative Schaafheim zeigen, dass der Umgang mit unserer Umwelt und Lebensqualität viele Menschen interessiert.
Warum haben die Gespräche mit Politikern vieler Parteien nicht dazu geführt, dass vor der Landtagswahl diese Themen von Politikern öffentlich diskutiert werden?
Politische Verantwortung wird auf Gutachten, Institute und genehmigende Behörden oder sogar an die Gerichte abgewälzt. Einzelne Gutachter beeinflußen Entscheidungen. Viele Gutachten werden von den betroffenen Unternehmen selbst bezahlt, dadurch könnte auch durch den Gutachter eine unternehmensfreundliche Richtung eingeschlagen werden. Sind diese Gutachten dann noch sinnvoll?
Haben wir zwei Jahre gebraucht, trotz großer Widerstände uns in die Themen fundiert einzuarbeiten und besitzen gute fachliche Netzwerke und viele Dokumente, die Stück für Stück den Ausverkauf unseres Lebensraumes und der Natur durch Wirtschaft, Politiker und Behörden dokumentieren?
Nur gemeinsam können wir es schaffen die Themen, die uns interessieren in die Öffentlichkeit zu bringen, sonst werden Tatsachen geschaffen, die niemand mehr rückgängig gemacht werden können. In Zeiten von immer weniger Niederschlag sollten vor Ort in Hessen mit Wald, Kaltluftzonen und Kiesvorkommen verantwortungsvoller umgegangen werden.
Wie kann es sein, dass das RP Darmstadt entschieden hat, dass eine Waldrodung zwischen Dieburg und Messel keine Umweltvertäglichkeitsprüfung braucht ?
siehe Staatsanzeiger Nr. 525: http://www.staatsanzeiger-hessen.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1[pdf]=StAnz-Hessen-Ausgabe-2018-28.pdf#page=12